Den Nachlass sichern, solange die Erben unbekannt sind
Als Nachlasspfleger werde ich vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erben noch unbekannt oder derzeit nicht auffindbar sind und für das Vermögen des Verstorbenen ein Sicherungsbedürfnis besteht. Hierbei übernehme ich die gesetzliche Vertretung der (noch) unbekannten Erben. Meine Tätigkeiten stehen dabei unter Aufsicht des Nachlassgerichts.
Auch komplexe Nachlässe betreuen
Von teils sehr komplexen Verwaltungen mit Immobilien, ehemals oder laufenden Geschäftsbetrieben oder selbständigen Erblassern, über Auslandsbezug bis hin zu Vollstreckungsangelegenheiten vertrete ich die bis zum Abschluss der Erbenermittlung unbekannten Erben.
Erben ermitteln und Verbindungen nachvollziehen
Erbenermittlung und Nachlasspflege ist eine Symbiose! Der Nachlasspfleger schlägt die Brücke zu vorherigen Generationen, wenn es der Erblasser verpasst hat, seinen Nachlass zu regeln. Die nächsten (teils bekannten) Angehörigen haben den Bezug zu einzelnen Familienmitgliedern im Laufe der Jahre aus den Augen verloren. Noch weiter entfernt man sich im Laufe seines Lebens von Onkeln, Tanten, Großeltern und sonstigen Verwandten. Kriegszeiten, dabei auch Flucht und Auswanderungen in der ersten Hälfte des vorherigen Jahrhunderts, schaffen zusätzliche Hürden. Zu all dem kommen schlecht erfasste Daten, fremde Sprachen, alte Schriften in Urkunde sowie ein anderes Verständnis von Urkunden und Archiven mit internationalem Blickwinkel.
Nach Abschluss der Erbenermittlung
Nach erfolgreichem Abschluss der Erbenermittlung und Vorlage des Erbscheines erledige ich für die Erben auch die Nachlassauseinandersetzung.
Ihr Anliegen besprechen
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