Nachlasspflege und Testamentsvollstreckung
Als zertifizierter Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker übernehme ich Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen, sowie Nachlassverwaltungen. Hierbei werde ich von den zuständigen Nachlassgerichten in Baden-Württemberg bestellt.
Für den Nachlass bin ich damit - unter gerichtlicher Aufsicht - zur Sicherung und Verwaltung, Vollstreckung des Erblasserwillens, sowie zu Erbenermittlung beauftragt.
Von teils sehr komplexen Verwaltungen mit Immobilien, ehemals oder laufenden Geschäftsbetrieben oder selbständigen Erblassern, über Auslandsbezug bis hin zu Vollstreckungsangelegenheiten vertrete ich die bis zum Abschluss der Erbenermittlung unbekannten Erben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Erbenermittlung und Vorlage des Erbscheines erledige ich für die Erben auch die Nachlassauseinandersetzung.
Tätigkeitsschwerpunkte
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Nachlasspflege
Als Nachlasspfleger werde ich vom Nachlassgericht bestellt, wenn die Erben noch unbekannt oder derzeit nicht auffindbar sind und für das Vermögen des Verstorbenen ein Sicherungsbedürfnis besteht. Hierbei übernehme ich die gesetzliche Vertretung der (noch) unbekannten Erben. Meine Tätigkeiten stehen dabei unter Aufsicht des Nachlassgerichts.
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Testamentsvollstreckungen
Bei der Testamentsvollstreckung handele ich nach Auswahl durch das Nachlassgericht als "verlängerter Arm" des Erblassers. Dabei garantiere ich, dass der im Testament festgehaltene Wille auch nach dem Todesfall exakt nach dem Wortlaut umgesetzt wird. Als Partner der Angehörigen, Erben und Pflichtteilsberechtigten vermittle ich zwischen den einzelnen Beteiligten.
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Nachlassverwaltung
Bei der Nachlassverwaltung handelt es sich um eine Unterart der Nachlasspflegschaft , welche zu einer Haftungsbegrenzung des Erben führt und dieser von den Dritten (Gläubigern) nur mit dem Nachlassvermögen in Anspruch genommen werden kann.
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Verfahrenspflegschaften
In verschiedensten Konstellationen kann eine gerichtliche Aufsicht notwendig sein. Zur Vertretung der Interessen des Betroffenen (Mündels), stehe ich den zuständigen Gerichten als sog. Verfahrenspfleger gerne zur Verfügung.
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Abwesenheitspflegschaften
Ein Abwesenheitspfleger wird dann bestellt, wenn der Aufenthalt eines Volljährigen unbekannt ist, dieser nicht ermittelt werden kann, der Aufenthalt bekannt ist aber dieser aus verschiedenen Gründen nicht zurückkehren kann und für dessen Vermögensverhältnisse ein Sorgebedürfnis besteht
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Sonstige Pflegschaft (Vermögenssorge)
Steht eine Person unter Betreuung, kann es sein, dass bei der Verwaltung von umfangreichen Vermögenswerten eine zusätzliche Beaufsichtigung notwendig ist. In diesem Fall stehe ich als sog. Ergänzungspfleger zur Verfügung und Beaufsichtige im gerichtlichen Auftrag den Bereich der Vermögensorge.
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Nachlassauseinandersetzung - Konfliktfeld Erbengemeinschaft
Wenn es mehrere Erben gibt, entsteht eine sog. Erbengemeinschaft. Nach der gesetzlichen Bestimmung und meistens auch nach dem Willen de Erblassers und der beteiligten Erben ist eine Erbengemeinschaft stets auf Auseinandersetzung, d.h. auf Verteilung des Nachlassvermögens zu den Erbquoten (unter den Erben), angelegt. Diese Auseinandersetzung übernimmt der Nachlasspfleger im Anschluss an den gerichtlichen Auftrag, als auch der Testamentsvollstrecker, für und im Auftrag des Erblasers oder der Erben.
Die Erbengemeinschaft ist meist eine Herausforderung für den Familienfrieden, denn das Thema der Vermögensteilung wird zu Lebzeiten meist tabuisiert. Dadurch werden Maßnahmen zum Schutz des Familienfriedens und des Vermögens versäumt.
Wenn es der Verstorbene verpasst hat den Nachlass juristisch und kommunikativ sauber zu regeln, öffnet sich sprichwörtlich "die Büchse der Pandora". Neben rechtlichen Problemen und Streitigkeiten führen die Emotionen "zum familiären Schlachtfeld". Nicht selten spaltet ein Erbstreit eine ganze Familie und jahrelange Beziehungen - in jeglicher Hinsicht.
Durch meine Berufserfahrung und fachliche Kompetenz stehe ich den Erben bzw. meinen Auftraggebern mit Rat und Tat zur Seite. Ich setze mich mit voller Kraft für den (mutmaßlichen) Willen des Erblassers ein, um so ein oft eigen geschaffenes „Drama-Dreieck“ zu durchbrechen.
Streitigkeiten zwischen Menschen, die sich durch einen Todesfall in einer außergewöhnlichen belastenden Situation befinden, sind meist emotional und mit dem Umfang der notwendigen fachlichen Umsetzungsaufgaben überlastet. Konflikte aller Art können durch einen neutralen Dritten und dessen Neutralität, geschaffene Ruhe und Struktur in der Abwicklung gesteuert oder vermieden werden.
Solche Herausforderungen scheue ich und mein Team nicht. Wir gehen das Vorhaben für und in Ihrem Interesse mit zielgerichtetem Blick an.
Verlässlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Transparenz und eine dem Anlass gebührende Wertschätzung ist dabei unerlässlich.
Hierfür bin ich mit meinem Nachlassbüro Ihr Ansprechpartner.
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Haupt- bzw. Firmensitz in Langenbrettach
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